| #27.07.2010 - Ferienzeit |
Bayerns Finanzämter nehmen Rücksicht
In Bayern nehmen die Finanzämter, wenn sie Fristen und Termine festsetzen, «in den nächsten Wochen» Rücksicht auf die Ferienzeit. Dies teilt der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) mit Blick auf die in Bayern anstehenden Sommerferien mit. Bei gesetzlichen Fristen, die sich zwingend aus der Abgabenordnung oder einzelnen Steuergesetzen ergeben, könnten die Finanzämter allerdings keinen Einfluss auf den Fristablauf oder Zeitpunkt nehmen, betont der Minister.Fahrenschon rät allen Bürgern, denen ein möglicher Fristablauf während ihrer Urlaubsreise bereits jetzt bekannt ist, sich mit dem Servicezentrum oder zuständigen Sachbearbeiter ihres Finanzamtes in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Fristverlängerung - soweit rechtlich möglich - bereits von vornherein zu vereinbaren. Damit könnten unnötige Schwierigkeiten nach dem Urlaub vermieden werden.Bei Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und bei behördlich gesetzten Fristen könne auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden. Eine Stundung von Steuerschulden aus Urlaubsgründen sei allerdings in der Regel nicht möglich. Entstandene Säumniszuschläge könnten bei offenbaren Versehen jedoch bei ansonsten pünktlichen Steuerzahlern gegebenenfalls erlassen werden.Im Übrigen empfiehlt der Minister die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Damit würden die Steuern termingerecht am Fälligkeitstag abgebucht. Die Teilnahme sei freiwillig, jederzeit widerruflich und daher ohne Risiko.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, PM vom 26.07.2010



