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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Ust) wird im allgemeinen Geschäftsverkehr heute noch häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet (Bezeichnung bis zur Einführung des UStG 1973).
Sie ist eine indirekte Steuer, weil sie nicht von dem wirtschaftlich betroffenen Endverbraucher an die Finanzbehörde abgeführt wird, sondern durch einen Dritten, den Unternehmer als Steuerschuldner. Die Umsatzsteuer ist nach der gestzestechnischen Ausgestaltung eine Verkehrsteuer. Somit wird der Wirtschaftsverkehr im Inland besteuert. Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung ist die Umsatzsteuer auch eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser das jeweilige Gut konsumiert.
Die Umsatzsteuer wird auf alle Lieferungen oder Leistungen, die ein Unternehmer gegen Bezahlung im Inland erbringt erhoben. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt anmelden. Er darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen. Die Differenz ist daher eine Umsatzsteuererstattung, sofern die Vorsteuer betragsmäßig größer als die Umsatzsteuer war oder eine Umsatzsteuerzahlung für den umgekehrten Fall.


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