suchen
Immobiliensteuer

Eine Immobilie ist juristisch und ökonomisch gesehen ein „unbewegliches Sachgut“.
Im allgemeinen Sprachgebrauch also ein Grundstück (unbewegliche Wirtschaftsgüter) inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör.
Für Grundstücke ist in der Regel eine Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG). Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.
 


Suchen Sie einen Steuerberater zu diesem Thema?
Nutzen Sie unseren unkomplizierten und kostenlosen Service:



Fragen? Rufen Sie einfach an: +49 (0) 2233 / 94698-0

Sie sind ...
  Anrede:
  Titel:
  Name: *
  Vorname:
  Firma:
  Telefon: *
  E-Mail: *
  Internet:
 
und wünschen ...
am     um Uhr
Es geht um ...
  Stichwort / Projekt:
  Beschreibung:
Hinweis: Bewerbungen und Kooperationsanfragen werden nicht weitergeleitet.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an andere Unternehmen weitergegeben.