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Einkommensteuer - Erklärung

Die Einkommensteuer-Erklärung wird von Steuerpflichtigen oder den entsprechenden Bevollmächtigten (z.B. Steuerberater) dem Finanzamt gegenüber abgegeben. Die Einkommensteuer-Erklärung wird überprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer wird festgesetzt. Ebenso die Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag. Sie werden in Form eines Steuerbescheids geltend gemacht. Es wird eine Erstattung, die sich aus der Differenz der bereits gezahlten und tatsächllich errechneteten Steuer zusammensetzt, an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt. Somit stellt die Einkommen-Steuererklärung eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse dar und dient als Grundlage zur Ermittlung der festzulegenden Einkommensteuer.  


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