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Due Diligence

Unter Due Diligence versteht man auch die sogenannte "Sorgfaltspflicht", z.B. von Banken. D.h. es handelt sich um die "gebotene Sorgfaltspflicht", mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Börsengängen im Vorfeld der Akquisition genauestens geprüft wird. Damit verbunden ist eine systematische Stärken-/Schwächenanalyse des betreffenden Objektes. Vor Allem evtl. damit verbundene Risiken werden herausgehoben und eine fundierte Bewertung durchgeführt. In die Bewertung fließen Bilanzen, sachliche und personelle Ressourcen, rechtliche und finanzielle Risiken und auch Umwltbelastungen mit ein. Beispiele hierfür sind Altlasten beim Grundstückskauf oder auch ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf.    


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