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Basel II

Basel II steht für die Gesamtheit der sogenannten Eigenkapitalvorschriften. Diese wurden in den letzten Jahren vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen. 

Gemäß EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG müssen diese Regeln seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der EU für alle Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. In Deutschland wird die Umsetzung durch das Kreditwesengesetz, die Solvabilitätsverordnung (Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Instituten, Institusgruppen und Finanzholding-Gruppen) und MaRisk (Mindestanforderung an das Risikomanagement) geleitet.  


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