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Abfindung

Abfindungen sind Leistungen zur Abgeltung von Rechtsansprüchen, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von Vermögensgegenständen sind. Eine regelmäßige Leistung wird durch eine einmalige Leistung ersetzt und spielt sowohl eine Rolle im Privatrecht (z.B. Erbrecht und Unterhaltsansprüche) als auch im Arbeitsrecht (z.B. Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnis). Eine Abfindung  ist  immer als eine Sonderzahlung zu verstehen und gilt nicht als Entschädigung.
Gesetzliche Regelungen zur Abfindung findet man im Kündigungsschutzgesetz oder auch in einem geltenden Tarifvertrag. Bei Beendigung eines Arbeitsvertrages kann die Abfindung vom Arbeitgeber geleistet werden.


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